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Geschäftsbedingungen

1.  Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Mietvertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande.
2.  Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben unserer Website www.schafwanderungen.de sowie den zusätzlichen Angaben in der Anmeldebestätigung. 

Eseltrekking 

3     Der Vermieter gibt den Mietern vor Ort eine kurze Einweisung in die Pflege, das richtige Bepacken und Führen der Esel.
3.1  Sollten sich die Mieter nach erfolgter Einweisung nicht zutrauen, mit den Esel wandern zu gehen und unterwegs mit ihnen         zurechtzukommen, so haben sie dies dem Vermieter unverzüglich nach der Einweisung mitzuteilen. In diesem Fall haben die Mieter das Recht vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Mietpreis fällig wird. 
3.2 Sollte der Vermieter den Mietern nicht zutrauen, mit den Eseln zurechtzukommen, so hat auch er das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm dabei Kosten entstehen oder Schadenersatzansprüche gestellt werden können. 
3.3 Falls zusätzlich das Rückholen von Eseln durch den Vermieter notwendig sein sollte, berechnen wir für 1 bis 2 Esel 80 € pauschal. 
3.4 Falls der Vermieter Ihnen wegen Krankheit keine Esel zur Verfügung stellen kann, behalten wir uns das Recht auf Stornierung der Eselmiete vor ohne dass dem Vermieter dabei Kosten entstehen oder Schadenersatzansprüche gestellt werden können.  
3.5 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung bei Gewitter oder Gewittermeldungen, starkem Regen- oder Schneefall, Glatteis auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht kostenlos auf einen anderen Termin umzubuchen. 
3.6 Es werden nur beide Esel gemeinsam vermietet. Einzelmieten sind nicht möglich. 
3.7  Die Esel dienen  nur als Pack- und nicht als Reittiere. 
3.7 Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Eselwanderungen.eu für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
3.7 Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende. 
3.8 Die EselmieterInnen sind während der Mietzeit für die Esel und deren Wohlergehen verantwortlich. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen pfleglich und im Einvernehmen mit den Regelungen des deutschen Tierschutzgesetzes zu behandeln. 
3.9 Im Bereich von öffentlichen Straßen sind von den Mietern gelbe oder orange Warnwesten (die Sie von uns erhalten) zu tragen. 

Allgemein

4   Vor Antritt Ihrer Wanderung möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern, Trekken etc. hinweisen. In unberührten       Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Steinschlag, Hochwasser, Verletzungen usw.
4.1 Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich    sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice.  
4.2 Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich (Feste und stabile Schuhe sind Voraussetzung). Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe  sowie Entgegenhandeln der Anweisungen des Tourenführers gehen zu Lasten des Gastes.
4.3 Bleibt ein Gast der Tour fern wird eine Stornogebühr in Höhe des gebuchten Touren berechnet. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angebotene Tour berechnet. Eventuell dadurch  entstehende Stornokosten für z.B. Hotels, Pensionen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reisekrankenversicherung in einem Reisebüro. Sie können jederzeit vor Tourenbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Sie zahlen folgende Rücktrittskosten: Bis 4 Wochen vor Mietbeginn/Anreise 10 %, bis 2 Wochen vorher 30 %, bis 7 Tage vorher 50 %, bis 3 Tage vorher 70 %, später als 3 Tage vorher 85%,ab dem Vortag der Tour 100%. 
4.4 Der Veranstalter behält sich alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere zu gefährden, vom       Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.
4.5 Der Gast für eine Tour muss die körperlichen Voraussetzungen für mehrstündige Wandertouren (mit Pausen) mitbringen. Daher haben wir für unsere Touren Mindestalter für Kinder vorgegeben. Nach Absprache können auch jüngere Kinder an unseren Touren teilnehmen. In diesem        Falle wird der angegebene Kinderpreis berechnet. Ab 16 Jahren wird der Erwachsenenpreis berechnet .
4.6 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, starkem Regenfall, Glatteis und nicht erreichter         Personenzahl auch kurzfristig abzusagen.
4.7 Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in   dem Gutscheine gekauft wurden. 

5     Hunde dürfen auf unseren Touren nicht mitlaufen. 

6     Bei allen Touren an welchen Kinder teilnehmen (Kindergeburtstage/Abenteuerwochenenden/ Ferienprogrammen etc.) müssen die Kinder     unsere von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Vollmacht mitbringen. Diese Vollmach steht zum Download auf unserer       Website unter dem Menuepunkt "Buchung", oder HIER bereit. Kinder welche diese Vollmacht nicht mitbringen, können an der Tour nicht teilnehmen!!! 

7    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält. 

8    Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Anbieters/Vermieters.

Fahrnbuck 01.01.2011
Lama/Esel und Sheep Trekking
Uwe Braun, Fahrnbuck 13, 79585 Steinen/Fahrnbuck 

 

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